Wenn ihr Vorladungen als Beschuldigte von der Polizei wegen der Teilnahme an den Protesten gegen die Nazikundgebung in Braunschweig und dem Aufmarsch in Peine am 4. Juni bekommt, dann geht nicht hin. Ihr musst eine polizeiliche Vorladung nicht Folge leisten und solltet das auch nicht tun. Von einer Aussage bei der Polizei ist dringend abzuraten, auch wenn ihr meint ihr könntet euch dadurch vielleicht entlasten oder rausreden. Es ist euer Recht als Beschuldigter die Aussage zu verweigern !!!
Wenn ihr eine Vorladung bekommt, wendet euch am besten direkt an die Rote Hilfe – Ortsgruppe Braunschweig (braunschweig@rote-hilfe.de). Dort bekommt ihr kompetenten Rat, Hilfe und Unterstützung. Die Rote Hilfe übernimmt z.B. auch einen Teil eventueller Anwaltskosten (wenn die Kriterien der Roten Hilfe e.V. beachtet werden, dazu gehört z.B. auch die Aussageverweigerung bei der Polizei).
Wenn ihr einen Strafbefehl erhaltet ist es wichtig sich umgehend bei der Roten Hilfe zu melden und/oder Widerspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Denn dazu habt ihr nur zwei Wochen nach Eingang des Strafbefehls Zeit. Wenn die Frist verstreicht, kann kein Widerspruch mehr eingelegt werden. Einen Widerspruch kann man dafür auch wieder zurück ziehen, wenn man sich – z.B. nach Beratung mit Anwalt und Rote Hilfe – entscheidet den Strafbefehl doch zu akzeptieren.
- Weitere Infos gibt es dazu in der Broschüre „Was tun wenn’s brennt“
- Zu Strafbefehlen gibt es einen Text auf der Seite der Roten Hilfe e.V